GmbH gründen

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In wenigen Schritten zur GmbH
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Ablauf Gründung

GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (GMBH)

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine juristische Unternehmensform, die Elemente der Aktiengesellschaft und der Kollektivgesellschaft miteinander vereint. Wer eine GmbH gründen in der Schweiz plant, findet in dieser Rechtsform eine flexible und attraktive Möglichkeit, ein Unternehmen zu etablieren.

Die GmbH ist im Schweizer Obligationenrecht (Art. 772 bis 827 OR) geregelt und zählt zu den beliebtesten Rechtsformen für Unternehmen in der Schweiz. Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Familienbetriebe nutzen diese Form. Mit über 207'000 registrierten GmbHs nimmt sie einen bedeutenden Platz in der Schweizer Wirtschaft ein.

Allgemeines zur Gründung der GmbH

Die Gründung der GmbH erfolgt durch die Eintragung ins Handelsregister. Ähnlich wie bei einer Aktiengesellschaft (AG) ist eine öffentliche Beurkundung durch einen Notar erforderlich. Gründerinnen und Gründer legen dabei die Statuten fest und benennen die Gesellschafterversammlung sowie gegebenenfalls eine Revisionsstelle.

Jeder Gesellschafter trägt mit mindestens einem Stammanteil zum Stammkapital bei. Für die Weitergabe von Stammanteilen reicht eine einfache schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien aus. Eine notarielle Beurkundung ist nicht notwendig, was den Prozess für alle, die eine GmbH Firma gründen, erleichtert.

Das Stammkapital muss mindestens CHF 20'000 betragen (Art. 773 OR). Dieses Kapital kann entweder in Form von Bareinlagen oder Sacheinlagen eingebracht werden. Sobald das Stammkapital vollständig eingezahlt wurde, entfällt die zuvor geltende Solidarhaftung der Gesellschafter. Im Gegensatz zu früheren Regelungen gibt es keine Obergrenze mehr für das Stammkapital. Die Mindesteinlage pro Gesellschafter beläuft sich auf CHF 100, sei es als Geldbetrag oder in Form einer Sacheinlage (Art. 774 OR). Diese Regelung macht es einfacher, eine Firma GmbH gründen zu können. Zudem ist die Anzahl der Stammanteile, die ein einzelner Gesellschafter halten kann, nicht mehr begrenzt. Sämtliche Anteilseigner müssen namentlich im Handelsregister eingetragen werden, wodurch die Transparenz und die rechtliche Zuordnung der Anteile gewährleistet sind.

Haftungsregelung

Die Haftung der Gesellschafter ist auf ihre Einlagen ins Stammkapital beschränkt. Die Gesellschaft selbst haftet jedoch unbeschränkt für ihre Verbindlichkeiten. Sollten Nachschuss- oder Nebenleistungspflichten erforderlich sein, müssen diese ausdrücklich in den Statuten festgelegt werden.

Solche Verpflichtungen dienen ausschliesslich der Deckung von Verlusten oder der Sicherstellung der Geschäftskontinuität und dürfen maximal das Doppelte des Nennwerts eines Stammanteils betragen, wie in (Art. 795 OR) vorgesehen.

Für alle, die eine GmbH gründen in der Schweiz, ist die Haftungsbeschränkung ein wesentlicher Vorteil, da das persönliche Risiko der Gesellschafter minimiert wird.

Voraussetzungen und Buchführung

Eine GmbH kann von einer oder mehreren natürlichen oder juristischen Personen gegründet werden. Seit einer gesetzlichen Anpassung ist auch die Gründung einer Einpersonen-GmbH möglich.

Der Firmenname der Gesellschaft ist frei wählbar, muss jedoch den Zusatz „GmbH“ enthalten und sich deutlich von bestehenden Firmennamen unterscheiden.

Gemäss den gesetzlichen Vorgaben ist die GmbH verpflichtet, eine staatlich zugelassene Revisionsstelle zu beauftragen. Diese überprüft jährlich die Buchführung und erstellt einen Bericht für die Gesellschafterversammlung. Die GmbH muss die Buchhaltung und Rechnungslegung gemäss den Vorschriften des Obligationenrechts (Art. 957 ff.) führen, um Transparenz und Richtigkeit der Finanzberichte zu gewährleisten. Wer eine GmbH Firma gründen möchte, sollte sich frühzeitig über diese Anforderungen informieren.

Gründungskosten

Die GmbH gründen Schweiz Kosten setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen:

  • Mindeststammkapital: CHF 20'000.
  • Beratung zu den Gründungsmodalitäten: CHF 600–2'000.
  • Notariatskosten: CHF 700–2'000 für die Erstellung der Gründungsurkunde.
  • Handelsregistereintrag: CHF 600 (bei Stammkapital bis CHF 200'000).
  • Emissionsabgabe: 1% des Kapitals bei einem Stammkapital über CHF 1'000'000.

Insgesamt bieten die GmbH Gründung Kosten eine erschwingliche Möglichkeit, ein Unternehmen zu gründen. Die GmbH ist eine besonders kosteneffiziente Wahl für kleinere Unternehmen, die eine klare Haftungsregelung und überschaubare Gründungskosten schätzen.

Vor- und Nachteile einer GmbH

Vorteile der GmbH

Geringes Startkapital:
Für die Gründung einer GmbH ist ein vergleichsweise niedriges Stammkapital von mindestens CHF 20'000 erforderlich.

Haftungsbeschränkung:
Die Haftung der Gesellschafter beschränkt sich auf das vollständig liberierte Stammkapital, wodurch das persönliche Risiko minimiert wird.

Flexibilität bei der Namenswahl:
Der Firmenname kann frei gewählt werden, muss jedoch den Zusatz „GmbH“ enthalten, um die Rechtsform klar erkennbar zu machen.

Einfache Gründung:
Zur Gründung der GmbH ist nur eine einzige natürliche oder juristische Person erforderlich.

Steuervorteile durch Progressionsminderung:
Da der Lohn der Gesellschafterinnen und Gesellschafter als Aufwand gilt, kann eine Gewinnaufteilung die Steuerprogression reduzieren und so steuerliche Vorteile schaffen.

Kapitalgewinn steuerfrei:
Gewinne aus dem Verkauf von Stammanteilen sind steuerfrei. Zudem besteht die Möglichkeit, eine GmbH ohne Liquidation in eine Aktiengesellschaft umzuwandeln, was die Flexibilität in der Unternehmensstruktur erhöht.

Nachteile der GmbH

Doppelbesteuerung
Der Gewinn und das Kapital der GmbH werden besteuert, ebenso das Einkommen und Vermögen der Gesellschafter, was zu einer Doppelbesteuerung führen kann.

Höhere Gründungskosten:
Im Vergleich zu einer Einzelfirma fallen bei der Gründung einer GmbH höhere Kosten an, beispielsweise für die öffentliche Beurkundung und die Handelsregistereintragung.

Transparenzpflicht:
Informationen zu den Organen, dem Kapital und den Stammeinlagen der GmbH sind im Handelsregister öffentlich zugänglich, was die Privatsphäre der Gesellschafter einschränkt.

Erhöhter Verwaltungsaufwand:
Die GmbH erfordert einen grösseren organisatorischen Aufwand, z. B. durch die Führung von Protokollen, die Durchführung von Gesellschafterversammlungen und die Erstellung umfangreicher Steuerdokumente.

Beschränkungen im Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung
Geschäftsführer einer GmbH sind nur dann berechtigt, Arbeitslosenentschädigung zu beziehen, wenn sie ihre Tätigkeit im Unternehmen dauerhaft einstellen. Diese Regelung gilt ebenso für Ehepartnerinnen und Ehepartner, die im Betrieb angestellt sind.