Ablauf Gründung GmbH

Firmengründung

Bequem und sicher nach bewährten Abläufen – ich unterstütze Sie zuverlässig von A bis Z beim Gründen Ihrer Firma.

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Firmengründung genial einfach - online

Beratung

Bevor es an die Bearbeitung der offiziellen Dokumente geht, führe ich mit Ihnen ein ausführliches Beratungsgespräch. So stellen wir sicher, dass Sie die passende Rechtsform für Ihren Bedarf wählen und klären erste Detailfragen. Um mich bestmöglich auf unseren Termin vorzubereiten, bitte ich Sie, mir vorab das von Ihnen ausgefüllte Gründungsformular zuzusenden.

Stammdaten erfassen

Im Anschluss daran erfasse ich Ihre Stammdaten über ein Online-Formular. Dieses können Sie hier ausfüllen und mir direkt übermitteln. Bitte prüfen Sie Ihre Angaben sorgfältig, da wir diese für sämtliche Dokumente verwenden.

Vorbereitung zur Anmeldung

Sobald Sie Ihre Daten übermittelt haben, übernehme ich die weiteren Schritte: Zunächst arbeiten wir Ihren Firmenzweck aus und prüfen, ob der von Ihnen gewählte Firmenname noch verfügbar ist. Daraufhin erstellt unser Notar die Statuten, die Urkunde und die Handelsregisteranmeldung. Diese Unterlagen erhalten Sie in Form von PDF-Dokumenten per E-Mail. Zeitgleich ist das Stammkapital von Ihnen zu hinterlegen. Die Bestätigung der Einzahlung durch Ihre Bank muss dem Notar im Original vorliegen. Hierfür benötigen Sie den korrekten Firmennamen, um Probleme zu vermeiden.

Dokumente unterzeichnen

Nach dem Erhalt der Dokumente prüfen Sie diese auf ihre Richtigkeit und senden sie mir im Anschluss als Original mit Ihrer Unterschrift zurück.

Das benötige ich von Ihnen, um Ihre GmbH oder AG eintragen lassen zu können:

  1. Vollmacht
    Damit ich in Ihrem Sinne tätig werden kann, benötige ich von Ihnen eine Vollmacht. Diese ist von Ihnen zu unterzeichnen und vorgängig als Scan per E-Mail zu retournieren. Im Anschluss daran senden Sie mir die unterschriebene Vollmacht bitte per Post. Ich benötigen sie auch im Original.
  2. Stampa- und Lex-Friedrich-Erklärung
    Jeder, der in der Schweiz eine Eintragung ins Handelsregister beantragt, muss eine Stampa- und eine Lex-Friedrich-Erklärung ausfüllen. Beide Erklärungen sind kantonabhängig. Bitte datieren und unterzeichnen Sie beide Dokumente und senden Sie mir die Originale per Post zu.
  3. Opting-Out (Verzicht auf Revision)
    Seit 2008 gewährt das Schweizerische Obligationenrecht kleinen und mittleren Unternehmen die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen auf eine Revision zu verzichten (Opting-Out). Bitte unterzeichnen Sie auch dieses Dokument und schicken es mir im Original zu.
  4. Handelsregisteranmeldung
    Zur Eintragung ins Handelsregister ist Ihnen von Handels­register­anmeldung auszufüllen. Ihre IJnterschrift darauf muss bei einem Notar oder der Staatskanzlei beglaubigt werden — je nach Kanton. Gern beraten wir Sie diesbezüglich.

Bitte beachten Sie:

  • Dokumente
    Alle vorgenannten Dokumente müssen mir im Original vorliegen, inklusive der Bestätigung der Bank über die Hinterlegung des Stamm- oder Aktienkapitals.
  • Bankbescheinigung
    Für einen reibungslosen Ablauf ist es wichtig, die Hinterlegung des Aktienkapitals/Stammkapitals parallel zur Vorbereitung der Gründungsdokumente durchzuführen.
  • Unterschriftsbeglaubigung
    Ihre Unterschrift auf der Handelsregisteranmeldung muss beglaubigt werden. Wenden Sie sich dafür bitte an einen Notar oder die Staatskanzlei (je nach Kanton). Alternativ können Sie die Beglaubigung direkt beim Handels­register­amt am Schalter vornehmen lassen.

Beurkundung

Sobald alle Dokumente vorliegen, überprüfe ich diese nochmals auf ihre Vollständigkeit und leite sie an unseren Notar weiter. Dieser führt die öffentliche Beurkundung durch und meldet im Anschluss Ihre Firmengründung beim zuständigen Handelsregisteramt an. Ab diesem Zeitpunkt befindet sich Ihre Firma in Gründung.

Handelsregistereintrag

Hat das Handelsregisteramt vom Notar die Dokumente erhalten, dauert es in der Regel ca. 10 bis 14 Tage bis zur Eintragung. Die rechtliche Wirksamkeit der Eintragungen tritt seit dem 1.1.2021 mit der Publikation im elektronischen SHAB ein (Art. 936a OR) — und nicht mehr mit der Genehmigung durch das EHRA.

Der Auszug vor SHAB Publikation hat somit keinerlei Rechtswirkung mehr. Ein solcher kann jedoch weiterhin bestellt werden, zuzüglich Dringlichkeitsgebühren gemäss Art. 3 Abs. 3 CebV-HReg. Der Auszug enthält aber neu den Zusatz: «Dieser Auszug enthält Einträge, die bereits vom EHRA genehmigt, aber noch nicht im SHAB publiziert wurden. Die Einträge werden erst mit der Publikation im SHAB rechtswirksam» (Art. 34 HRegV).

Nach der Eintragung ins Handelsregister ist Ihre Firma offiziell gegründet und Sie erhalten den beglaubigten Handelsregisterauszug auf dem Postweg zugestellt.

 

Vertretung

Übrigens: Jedes Schweizer Unternehmen benötigt eine in der Schweiz ansässige Person. Sollte keiner der Unternehmensgründer diese Voraussetzung erfüllen, kann ich dies für Sie übernehmen und Ihre Gesellschaft vertreten. Selbstverständlich treffen die Gründer weiterhin alle operativen Entscheidungen.

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Wir sind branchenunabhängig und bieten ein breites, auf unsere Kundschaft zugeschnittenes Angebot an.

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Die Suter Treuhand Consulting GmbH ist freundlich, schnell und zuverlässig. Das macht uns zur ersten Wahl, wenn es um Firmengründungen geht.

Im persönlichen Austausch evaluieren wir mit Ihnen das letzte sowie das laufende Jahr, werfen als Ihr Treuhandpartner den Blick in die nächsten Quartale und suchen Optimierungspotenziale im Bereich Steuern, bei Prozess- und Betriebsabläufen sowie finanztechnischen Strategien. Auf uns können Sie zählen. Wir sind branchenunabhängig und bieten ein umfassendes, genau auf unsere Kundschaft zugeschnittenes Angebot an.

Wir prüfen Ihre Anfrage und kontaktieren Sie innerhalb weniger Stunden, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Nach unserem Gespräch erhalten Sie von uns gleichentags alle notwendigen Unterlagen per Email.

Das Einrichten Ihres Domizils ist in der Regel innerhalt eines Arbeitstages möglich.

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