Mit rund 112'000 Unternehmen ist die Aktiengesellschaft (AG) die am häufigsten gewählte Rechtsform von Unternehmen in der Schweiz. Geeignet ist sie vor allem für mittelständische Unternehmen, aber auch Start-Ups mit schneller Kapitalentwicklung, entscheiden sich häufig von Anfang an für eine AG, zumal diese in der Schweiz besonders unkompliziert zu gründen ist.
Die Voraussetzungen
Um eine AG zu gründen, bedarf es einem Gründungskapital von CHF 100'000, wovon mindestens die Hälfte einbezahlt werden muss, das in Teilen oder auch ganz aus Sachwerten bestehen kann, die vor der Gründung von einem zugelassenen Revisor geprüft werden.
Dieses Gründungskapital wird auf Aktien von mindestens 0,01 CHF Nennwert aufgeteilt. Wer eine Aktie kauft, ist Aktionär, dies kann auch durch eine andere AG als juristische Person erfolgen. Bis 2008 waren mindestens drei Personen als Aktionäre notwendig, inzwischen sind Ein-Personen-Aktiengesellschaften ausdrücklich erlaubt.
Wichtigster Vorteil der AG: Die Gesellschafter haften nur mit ihrem eingezahlten Kapital, nicht mit ihrem Privatvermögen, es wird also eine Trennung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen vorgenommen.
Diese verringerte Haftung ist einer der Gründe für die Beliebtheit der AG als Rechtsform. Auch die Gründung erfolgt relativ schnell und unkompliziert – der Eintrag in das Handelsregister macht die Gründung rechtskräftig. Die einzelnen Aktionäre werden dort nicht vermerkt. Als Firmenname kann jeder Name gewählt werden, der keine Täuschung beinhaltet und den Vorgaben des nationalen und internationalen Markenrechts folgt. Ihm wird der Zusatz »AG« oder »Aktiengesellschaft« hinzugefügt.
Die Organe der AG
Das höchste Organ der AG ist die Generalversammlung, an der alle Aktionäre teilnehmen. Diese wählt die beiden weiteren Organe der AG, den Verwaltungsrat und die Revisionsstelle. Die Generalversammlung kann die Statuten ändern und bestimmt über die Verwendung des Jahresgewinns und die Festsetzung der Dividende. Außerdem nimmt sie die Jahresrechnung und die Konzernrechnung des Verwaltungsrats ab.
Das gilt es zu beachten
Eine Einschränkung bezüglich der Haftung einer AG gibt es: Wenn die oder der Geschäftsführer fahrlässig handeln, haften sie auch mit ihrem Privatvermögen. Weitere Nachteile der AG als Rechtsform: Die Gründungskosten sind aufgrund der Beurkundungen und Eintragungen höher als bei einer GmbH und der Gewinn wird in der AG, und die Dividende bei den Aktionären besteuert, es liegt also eine Doppelbesteuerung vor. Auch die laufenden Verwaltungskosten sind durch die Vorgaben (Generalversammlung, Protokolle, Steuererklärungen) höher als bei anderen Rechtsformen. Ab 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt, ist eine Revisionsstelle Pflicht.
Ich berate Sie gerne bei der Wahl der richtigen Rechtsform und unterstütze Sie auch nach der Gründung bei sämtlichen administrativen Belangen. Ich freue mich über Ihren Anruf oder Ihre Nachricht per E-Mail.