Ich kümmere mich um Ihre Lohnbuchhaltung

Lohnwesen für KMU in Luzern und Zürich

Die Lohnabrechnung muss jeden Monat stimmen. Die Löhne sollen pünktlich ausbezahlt werden und bei den Abzügen darf nichts fehlen.

Ich übernehme Ihre Lohnadministration persönlich. Dazu gehören die monatlichen Lohnabrechnungen, Mutationen, Quellensteuer, Sozialversicherungen, Lohnausweise und Jahresdeklarationen.

Sie schicken mir die nötigen Angaben. Ich erledige den Rest und melde mich, wenn etwas fehlt oder eine Frage auftaucht.

Patricia Suter

Was ich für Sie erledige

Monatliche Lohnabrechnungen

Ich erstelle die monatlichen Lohnabrechnungen für Ihre Mitarbeitenden. Dabei berücksichtige ich zum Beispiel:

  • Monats- und Stundenlöhne
  • Teilzeitpensen
  • Zulagen, Boni und Spesen
  • Ferien- und Feiertagsentschädigungen
  • Quellensteuer
  • Versicherungs- und Vorsorgeabzüge
  • Privatanteile bei Geschäftsfahrzeugen

Eintritte, Austritte und Änderungen

Neue Mitarbeitende, Änderungen beim Pensum oder ein Austritt müssen in verschiedenen Bereichen gemeldet werden.

Ich passe die Angaben in der Lohnbuchhaltung an und kümmere mich um die notwendigen Meldungen.

Lohnausweise und Jahresarbeiten

Am Jahresende erstelle ich die Lohnausweise und erledige die vereinbarten Jahresdeklarationen.

Dazu gehören je nach Situation Meldungen an Ausgleichskasse, Pensionskasse, Unfallversicherung, Krankentaggeldversicherung und Quellensteuerbehörde.

Fachthemen im Lohnwesen

Kurz erklärt: die Themen, die im Lohnwesen am häufigsten Fragen aufwerfen – von Quellensteuer und Sozialversicherungen über BVG und Krankentaggeld bis zum Privatanteil beim Geschäftsfahrzeug.

Quellensteuer

Bei quellensteuerpflichtigen Mitarbeitenden müssen Bewilligung, Zivilstand, Kinder und weitere persönliche Angaben stimmen.

Ich berücksichtige die Angaben in der Lohnabrechnung und erledige die laufenden Abrechnungen. Ändert sich etwas an der persönlichen Situation, passe ich die Angaben an und reiche die nötigen Mutationen ein.

Sozialversicherungen

AHV, IV, EO und ALV werden über die Lohnabrechnung abgerechnet. Ich berechne die Abzüge und berücksichtige auch die Arbeitgeberbeiträge.

Dazu kommen je nach Unternehmen Familienzulagen, Unfallversicherung, Krankentaggeld und BVG.

Die aktuellen Beitragssätze und Grenzbeträge stelle ich separat als PDF zur Verfügung. Diese Angaben ändern sich regelmässig und werden deshalb laufend aktualisiert.

Familienzulagen

Familienzulagen müssen beantragt und korrekt abgerechnet werden.

Ich erfasse die bewilligten Zulagen und berücksichtige sie in der monatlichen Lohnabrechnung. Bei Änderungen passe ich die Angaben an.

UVG und UVG-Zusatzversicherung

Die Unfallversicherung nach UVG ist für Berufsunfälle obligatorisch. Wer mindestens 8 Stunden pro Woche bei einem Arbeitgeber arbeitet, ist grundsätzlich auch gegen Nichtberufsunfälle versichert.

Die Prämien für Berufsunfälle übernimmt normalerweise der Arbeitgeber. Die Prämien für Nichtberufsunfälle werden in der Regel den Mitarbeitenden abgezogen.

Eine UVG-Zusatzversicherung kann zusätzliche Leistungen enthalten. Welche Leistungen gelten, hängt von der jeweiligen Police ab.

Krankentaggeldversicherung

Eine Krankentaggeldversicherung ist nicht für jedes Unternehmen obligatorisch. Sie kann trotzdem sinnvoll sein, insbesondere bei längeren Krankheitsabsenzen.

Wichtig sind unter anderem versicherter Lohn, Wartefrist, Höhe und Dauer der Leistungen, Prämienaufteilung und Versicherungsbedingungen.

Je nach Branche kann ein GAV eine Krankentaggeldversicherung vorschreiben. Ohne gleichwertige Versicherung ist die gesetzliche Lohnfortzahlung zu beachten. Dabei können die Zürcher, Berner oder Basler Skala eine Rolle spielen.

BVG und berufliche Vorsorge

Beim BVG gibt es verschiedene Punkte zu beachten. Dazu gehören unter anderem Lohnhöhe, Alter, Pensum, Eintrittsdatum und Vorsorgeplan.

Neben der gesetzlichen Mindestvorsorge sind auch weitergehende Lösungen möglich. Gerade bei höheren Löhnen oder bei Mitarbeitenden mit Familie können die Leistungen der Pensionskasse wichtig sein.

Der Arbeitgeber muss mindestens den gesetzlich vorgeschriebenen Anteil übernehmen. Eine Aufteilung von 30 Prozent Arbeitnehmer und 70 Prozent Arbeitgeber ist möglich, aber nicht generell vorgeschrieben. Welche Lösung gilt, steht im Vorsorgereglement der jeweiligen Pensionskasse.

Privatanteil Geschäftsfahrzeug

Darf ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin ein Geschäftsfahrzeug privat nutzen, muss der Privatanteil in der Lohnabrechnung und im Lohnausweis berücksichtigt werden.

Ich erfasse den Privatanteil anhand der vorhandenen Angaben. Je nach Situation sind beispielsweise Fahrzeugwert, private Nutzung, Arbeitsweg oder eine Kostenbeteiligung relevant.

Gesamtarbeitsverträge und Mindestlöhne

Je nach Branche gelten neben den gesetzlichen Bestimmungen zusätzliche Regeln. Ein Gesamtarbeitsvertrag kann zum Beispiel Mindestlöhne, Arbeitszeit, Ferien, 13. Monatslohn oder eine Krankentaggeldversicherung vorschreiben.

Gastgewerbe: Vorgaben zu Mindestlöhnen, Arbeitszeit, Ferien, 13. Monatslohn und Krankentaggeld.

Maler- und Gipsergewerbe: Mindestlöhne, Arbeitsbedingungen, Lohnfortzahlung und Versicherungen.

Reinigungsbranche: je nach Region und Tätigkeit besondere Bestimmungen.

Bau und Handwerk: Regelungen zu Löhnen, Zulagen, Ferien, Arbeitszeit und Versicherungen.

Ob ein GAV für Ihren Betrieb gilt, hängt von der Branche und der konkreten Tätigkeit ab. Ich kläre mit Ihnen, welche Angaben für die Lohnabrechnung wichtig sind.

Zusammenarbeit mit fokus-broker.ch

Bei Versicherungs- und Vorsorgethemen arbeite ich seit rund 10 Jahren mit Adrian Gaberthüel von fokus-broker.ch ↗ zusammen.

Das ist besonders bei Fragen zu Krankentaggeld, Unfallversicherung, UVG-Zusatz und BVG hilfreich.

Ich übernehme die Angaben, die für die Lohnabrechnung wichtig sind. Bei Fragen zur konkreten Versicherungslösung können Sie sich direkt mit der zuständigen Fachperson austauschen.

So läuft es ab

1

Sie senden mir die Angaben

Sie schicken mir die Lohndaten und Mutationen rechtzeitig zu.

2

Ich erstelle die Abrechnung

Ich prüfe die Angaben und erstelle die monatlichen Lohnabrechnungen.

3

Ich erledige die Meldungen

Ich kümmere mich um die vereinbarten Abrechnungen, Meldungen und Jahresarbeiten.

4

Sie erhalten die Unterlagen

Die fertigen Lohnabrechnungen und weiteren Dokumente stehen Ihnen rechtzeitig zur Verfügung.

Ich übernehme das Lohnwesen für …

  • KMU in Luzern und Zürich
  • Selbständige mit Mitarbeitenden
  • kleinere Betriebe und neu gegründete Unternehmen
  • Unternehmen mit Stunden- oder Monatslöhnen
  • Betriebe mit quellensteuerpflichtigen Mitarbeitenden
  • Unternehmen mit Geschäftsfahrzeugen
  • Firmen mit branchenspezifischen GAV-Regelungen

Aktuelle Kennzahlen zur Sozialversicherung

Beitragssätze und Grenzbeträge können sich ändern. Deshalb stelle ich die aktuellen Zahlen separat als PDF zur Verfügung.

Das PDF enthält unter anderem Angaben zu AHV, IV und EO, ALV, Unfallversicherung, BVG, Säule 3a, sowie weiteren Lohnabzügen und Grenzbeträgen.

Häufige Fragen

Übernehmen Sie auch das gesamte Lohnwesen?

Ja. Ich erstelle die monatlichen Lohnabrechnungen und kümmere mich um die vereinbarten Meldungen, Mutationen, Lohnausweise und Jahresdeklarationen.

Unterstützen Sie bei der Quellensteuer?

Ja. Ich berücksichtige die Quellensteuer in der Lohnabrechnung und erledige die laufenden Abrechnungen und Mutationen.

Ist eine Krankentaggeldversicherung obligatorisch?

Nicht grundsätzlich. Je nach Branche oder GAV kann sie jedoch vorgeschrieben sein.

Was ist der Unterschied zwischen UVG und UVG-Zusatz?

Die UVG-Versicherung deckt die gesetzlichen Leistungen bei Unfall ab. Die UVG-Zusatzversicherung kann zusätzliche Leistungen enthalten.

Wie werden die BVG-Beiträge aufgeteilt?

Der Arbeitgeber übernimmt mindestens den gesetzlich vorgeschriebenen Anteil. Eine Aufteilung von 30 Prozent Arbeitnehmer und 70 Prozent Arbeitgeber ist möglich, aber nicht generell vorgeschrieben.

Berücksichtigen Sie Geschäftsfahrzeuge?

Ja. Ich erfasse den Privatanteil in der Lohnabrechnung und im Lohnausweis.

Arbeiten Sie mit einer Versicherungsspezialistin oder einem Versicherungsspezialisten zusammen?

Ja. Bei Versicherungs- und Vorsorgethemen arbeite ich seit rund 10 Jahren mit Adrian Gaberthüel von fokus-broker.ch ↗ zusammen.

Persönlich erledigt

Lohnabrechnungen sind Vertrauenssache. Ihre Mitarbeitenden sollen ihre Unterlagen pünktlich erhalten und Sie sollen wissen, dass die laufenden Arbeiten erledigt sind.

Ich kümmere mich persönlich um Ihre Lohnadministration und bin bei Fragen direkt für Sie erreichbar.