Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Zweck und Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen, Beratungsmandate und sonstigen Aufträge der Treuhandpunkt GmbH, Seeburgstrasse 39, 6006 Luzern (nachfolgend «Treuhandpunkt»), gegenüber ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde»), soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde oder zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

1.2 Die AGB gelten insbesondere für Dienstleistungen in den Bereichen Buchhaltung, Finanz- und Rechnungswesen, Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung, Mehrwertsteuer, Jahresabschlüsse, Lohnadministration, Steuererklärungen, Steuerberatung sowie für einzelne Beratungs- und Auskunftstermine und weitere Treuhanddienstleistungen.

1.3 Die AGB bilden einen integrierenden Bestandteil sämtlicher Offerten, Auftragsbestätigungen, Mandatsvereinbarungen, Terminbuchungen und sonstiger Vereinbarungen zwischen Treuhandpunkt und dem Kunden.

1.4 Individuelle Vereinbarungen zwischen Treuhandpunkt und dem Kunden gehen diesen AGB vor. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Treuhandpunkt diesen ausdrücklich zugestimmt hat.

1.5 Mit der Erteilung eines Auftrags, der Annahme einer Offerte, dem Abschluss einer Mandatsvereinbarung, der Buchung eines Termins oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung anerkennt der Kunde die in das Vertragsverhältnis einbezogenen AGB.

1.6 Treuhandpunkt kann diese AGB jederzeit für zukünftige Aufträge anpassen. Bei laufenden Dauermandaten können Änderungen aus sachlichen Gründen vorgenommen werden. Wesentliche Änderungen werden dem Kunden vorgängig in geeigneter Form mitgeteilt. Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden, insbesondere gesetzliche Kündigungs- und Widerrufsrechte, bleiben vorbehalten.

2. Vertragsabschluss, Leistungsumfang und Ausführung

2.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte, Auftragsbestätigung, Mandatsvereinbarung, Leistungsbeschreibung, Terminbuchung oder sonstigen individuellen Vereinbarung.

2.2 Ein Auftrag kommt zustande, sobald Treuhandpunkt den Auftrag bestätigt, mit der Leistungserbringung beginnt oder der Kunde die vereinbarte Dienstleistung in Anspruch nimmt. Eine Bestätigung kann insbesondere schriftlich, per E-Mail oder über ein elektronisches Buchungs- oder Auftragsformular erfolgen.

2.3 Gegenstand des Vertrags ist die sorgfältige und getreue Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen.

Treuhandpunkt schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen, steuerlichen, rechtlichen oder sonstigen Erfolg, sofern ein solcher nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

2.4 Massgebend ist stets der konkret vereinbarte Leistungsumfang. Nicht vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet. Zusätzliche Arbeiten, nachträgliche Änderungen, besondere Abklärungen sowie bei Auftragserteilung nicht vorhersehbare Zusatzaufwände können separat verrechnet werden.

2.5 Angaben zu Terminen und Bearbeitungszeiten gelten als Richt- und Zielwerte, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindliche Termine vereinbart wurden.

2.6 Treuhandpunkt ist berechtigt, zur Erfüllung des Auftrags qualifizierte Mitarbeitende, externe Fachpersonen und andere geeignete Dienstleister beizuziehen.

Hierzu gehören insbesondere Anbieter von Buchhaltungs-, Lohn-, Steuer-, Software-, Cloud-, Hosting-, IT-, Kommunikations- und Dokumentenmanagementlösungen.

2.7 Soweit gesetzlich zulässig, kann Treuhandpunkt einzelne Aufgaben an geeignete Dritte übertragen. Die gesetzlichen Pflichten hinsichtlich Auswahl, Instruktion und Überwachung sowie Datenschutz und Vertraulichkeit bleiben vorbehalten.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1 Der Kunde stellt Treuhandpunkt unaufgefordert, rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form sämtliche Informationen, Unterlagen, Belege, Daten, Zugänge, Vollmachten und Freigaben zur Verfügung, die für die ordnungsgemässe Erfüllung des Auftrags erforderlich sind.

3.2 Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der von ihm zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen verantwortlich.

3.3 Treuhandpunkt darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass die vom Kunden übermittelten Informationen, Unterlagen, Zahlen und Erklärungen richtig und vollständig sind. Eine umfassende Prüfung ihrer sachlichen, rechtlichen oder steuerlichen Richtigkeit oder Echtheit erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich zum vereinbarten Auftrag gehört oder gesetzlich zwingend erforderlich ist.

3.4 Ohne ausdrücklichen Prüfauftrag besteht insbesondere keine Pflicht, die vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen gezielt auf Veruntreuungen, Manipulationen, Fälschungen, nicht erkennbare Falschbuchungen, Gesetzesverstösse oder sonstige Unregelmässigkeiten zu untersuchen. Offensichtlichen Unstimmigkeiten, die Treuhandpunkt im Rahmen der vereinbarten Tätigkeit erkennt, wird im Rahmen der geschuldeten Sorgfalt nachgegangen.

3.5 Der Kunde informiert Treuhandpunkt unverzüglich über sämtliche Änderungen, die für den Auftrag relevant sein können. Dazu gehören insbesondere Änderungen persönlicher oder geschäftlicher Verhältnisse, der Geschäftstätigkeit, Adresse, Eigentums- und Kontrollverhältnisse, Vertretungsberechtigungen sowie wirtschaftlich berechtigter Personen.

3.6 Werden erforderliche Informationen, Unterlagen oder Freigaben verspätet, unvollständig oder fehlerhaft zur Verfügung gestellt, kann Treuhandpunkt die rechtzeitige oder ordnungsgemässe Bearbeitung nicht gewährleisten.

3.7 Der Kunde trägt die durch seine verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung verursachten Zusatzaufwände und Nachteile, insbesondere zusätzliche Bearbeitungskosten, Gebühren, Mahnkosten oder Verzugsfolgen, soweit diese dem Kunden rechtlich zugerechnet werden können.

3.8 Unterbleibt die notwendige Mitwirkung trotz Aufforderung, ist Treuhandpunkt berechtigt, die Arbeiten zu sistieren, Fristen neu festzulegen oder den Auftrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu beenden.

Bereits erbrachte Leistungen sowie entstandene Auslagen und Drittkosten bleiben geschuldet.

3.9 Der Kunde ist verpflichtet, erhaltene Arbeitsergebnisse im Rahmen des Zumutbaren auf Vollständigkeit und Plausibilität zu prüfen und erkennbare Fehler oder Unklarheiten unverzüglich mitzuteilen.

4. Steuererklärungen und steuerliche Beratung

4.1 Bei der Erstellung von Steuererklärungen und sonsti-

gen Steuerdeklarationen stützt sich Treuhandpunkt auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen und Auskünfte.

4.2 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche steuerlich relevanten Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäss mitzuteilen.

4.3 Treuhandpunkt ist berechtigt, bei fehlenden, widersprüchlichen oder unklaren Angaben Rückfragen zu stellen und zusätzliche Unterlagen oder Nachweise zu verlangen. Die Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der vom Kunden gelieferten Informationen verbleibt beim Kunden.

4.4 Die Erstellung einer Steuererklärung umfasst ausschliesslich die vereinbarten Leistungen. Eine umfassende Steuerplanung, strategische Steueroptimierung, Rechtsberatung, Erstellung von Rechtsgutachten oder Vertretung in Einsprache-, Beschwerde-, Straf- oder anderen Verfahren ist nur Bestandteil des Auftrags, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

4.5 Einzelne steuerliche Fragen können im Rahmen separat gebuchter Beratungen persönlich, telefonisch oder per Video besprochen werden. Eine solche Beratung bezieht sich grundsätzlich auf den konkret besprochenen Sachverhalt und ersetzt keine umfassende Prüfung der gesamten steuerlichen Situation des Kunden.

4.6 Die Verantwortung für die rechtzeitige Einreichung einer Steuererklärung oder sonstigen Deklaration bei der zuständigen Behörde liegt beim Kunden, sofern Treuhandpunkt nicht ausdrücklich mit der Einreichung beauftragt wurde.

4.7 Wird Treuhandpunkt mit der Einreichung beauftragt, müssen sämtliche erforderlichen Unterlagen, Angaben und Freigaben rechtzeitig vor Ablauf der jeweiligen Frist vorliegen.

4.8 Treuhandpunkt kann vor der Einreichung einer Steuererklärung oder sonstigen Deklaration eine ausdrückliche Freigabe des Kunden verlangen.

Verzögerungen aufgrund einer ausstehenden Freigabe gehen nicht zulasten von Treuhandpunkt.

5. Termine und Ausfallhonorar

5.1 Vereinbarte persönliche, telefonische und digitale Beratungs- und Besprechungstermine sind verbindlich.

5.2 Eine kostenlose Absage oder Verschiebung ist bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.

5.3 Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen ist Treuhandpunkt berechtigt, eine Ausfallpauschale von CHF

100.– zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zu verrechnen. Bei ausdrücklich als Paket gebuchten Beratungsleistungen kann stattdessen das vereinbarte Honorar verrechnet werden, sofern dies dem Kunden bei der Buchung entsprechend mitgeteilt wurde.

5.4 Die Ausfallpauschale entfällt, wenn Treuhandpunkt den Termin absagt oder wenn der Kunde nachweist, dass er den Termin aus einem wichtigen, nicht von ihm zu vertretenden Grund, insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt, nicht wahrnehmen konnte.

5.5 Bereits ausgeführte Vorbereitungsarbeiten können unabhängig von der Ausfallpauschale nach dem vereinbarten Honorar verrechnet werden, sofern sie nicht bereits im vereinbarten Preis enthalten sind.

6. Fristen

6.1 Der Kunde ist dafür verantwortlich, Treuhandpunkt sämtliche Informationen, Unterlagen und Freigaben so

frühzeitig zur Verfügung zu stellen, dass vereinbarte oder gesetzliche Fristen eingehalten werden können.

6.2 Werden Unterlagen oder Informationen verspätet, ungeordnet, unvollständig oder fehlerhaft eingereicht, kann Treuhandpunkt die fristgerechte Bearbeitung nicht gewährleisten.

6.3 Treuhandpunkt haftet im Rahmen von Ziffer 12 nicht für Nachteile, Gebühren, Verzugszinsen oder sonstige Folgen, soweit diese durch verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung des Kunden verursacht wurden.

6.4 Zusatzaufwände aufgrund verspäteter, ungeordneter, unvollständiger oder nachträglich geänderter Unterlagen können separat verrechnet werden.

7. Gesetzliche Sorgfaltspflichten und Geldwäschereiprävention

7.1 Soweit Treuhandpunkt im Rahmen einer konkreten Tätigkeit gesetzlichen Sorgfalts-, Identifikations-, Dokumentations-, Auskunfts- oder Meldepflichten unterliegt, insbesondere aufgrund des Geldwäschereigesetzes (GwG), des Bundesgesetzes über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) oder anderer anwendbarer Vorschriften, ist der Kunde verpflichtet, die hierfür erforderlichen Informationen und Dokumente vollständig und wahrheitsgemäss zur Verfügung zu stellen.

7.2 Treuhandpunkt kann insbesondere Informationen und Nachweise zur Identität der Vertragspartei, der vertretungsberechtigten Personen und der wirtschaftlich berechtigten Personen sowie zu Eigentums- und Kontrollverhältnissen, Geschäftstätigkeit, Transaktionen und – soweit erforderlich – zur Herkunft von Vermögenswerten verlangen.

7.3 Der Kunde informiert Treuhandpunkt unverzüglich über relevante Änderungen, insbesondere hinsichtlich Eigentums-, Beteiligungs- oder Kontrollverhältnissen, Vertretungsberechtigungen und wirtschaftlich berechtigter Personen.

7.4 Werden erforderliche Angaben oder Nachweise nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt, ist Treuhandpunkt berechtigt, die Aufnahme eines Auftrags abzulehnen, die Leistungserbringung zu sistieren oder das Mandat im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu beenden.

7.5 Treuhandpunkt kann einen Auftrag ablehnen oder beenden, wenn gesetzliche, regulatorische oder berufliche Pflichten einer Zusammenarbeit entgegenstehen oder begründete Zweifel an der Rechtmässigkeit der verlangten Tätigkeit oder Zusammenarbeit bestehen.

7.6 Soweit eine gesetzliche Auskunfts-, Mitwirkungs- oder Meldepflicht besteht, ist Treuhandpunkt berechtigt bzw.

verpflichtet, die gesetzlich erforderlichen Informationen den zuständigen Behörden oder Stellen bekanntzugeben.

Gesetzliche Informationsverbote bleiben vorbehalten.

7.7 Diese Bestimmungen gelten ausschliesslich, soweit die entsprechenden gesetzlichen Pflichten auf die konkrete Tätigkeit von Treuhandpunkt Anwendung finden.

8. Verschwiegenheit, Datenschutz und elektronische Kommunikation

8.1 Treuhandpunkt behandelt sämtliche vertraulichen Informationen, die ihr im Zusammenhang mit einem Auftrag bekannt werden, vertraulich. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

8.2 Treuhandpunkt darf vertrauliche Informationen Mitarbeitenden, beigezogenen Fachpersonen und

externen Dienstleistern zugänglich machen, soweit dies für die ordnungsgemässe Leistungserbringung erforderlich ist und die gesetzlichen Anforderungen an Vertraulichkeit und Datenschutz eingehalten werden.

8.3 Treuhandpunkt bearbeitet Personendaten im Rahmen der anwendbaren Datenschutzbestimmungen, insbesondere des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG).

8.4 Personendaten können insbesondere zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Auftrags, Kommunikation, Rechnungsstellung, Erfüllung gesetzlicher Pflichten sowie Wahrung und Durchsetzung berechtigter Rechtsansprüche bearbeitet werden.

8.5 Treuhandpunkt kann zur Leistungserbringung externe Dienstleister einsetzen. Hierzu gehören insbesondere Anbieter von Buchhaltungs-, Lohn-, Cloud-, Hosting-, IT-, E-Mail-, Kommunikations-, Termin- und Dokumentenmanagementlösungen.

8.6 Personendaten können im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen auch im Ausland bearbeitet oder gespeichert werden. Treuhandpunkt trifft die nach den anwendbaren Datenschutzbestimmungen erforderlichen Massnahmen.

8.7 Die Parteien können insbesondere per E-Mail, Telefon, Videokonferenz, Online-Formular, Buchhaltungsportal, Cloud-Lösung oder über andere elektronische Kommunikationsmittel kommunizieren. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass trotz angemessener Sicherheitsmassnahmen Risiken wie Fehlübermittlungen, unbefugte Zugriffe, Datenverlust, technische Störungen oder Verzögerungen nicht vollständig ausgeschlossen werden können.

8.8 Für besonders vertrauliche oder besonders schützenswerte Informationen kann Treuhandpunkt bestimmte Übermittlungswege oder sichere Portale vorgeben.

Der Kunde verpflichtet sich, einen entsprechend vorgegebenen Übermittlungsweg zu verwenden.

8.9 Treuhandpunkt haftet für Störungen oder Sicherheitsvorfälle bei elektronischen Kommunikationsmitteln oder Drittsoftware nur nach Massgabe von Ziffer 12 und soweit Treuhandpunkt ein haftungsbegründendes Verschulden trifft.

8.10 Weitere Informationen über die Bearbeitung von Personendaten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Treuhandpunkt.

9. Schutz- und Nutzungsrechte

9.1 Urheber-, Nutzungs- und sonstige Immaterialgüterrechte an von Treuhandpunkt entwickelten allgemeinen Vorlagen, Konzepten, Modellen, Berechnungstools, Arbeitshilfen, Methoden und Know-how verbleiben bei Treuhandpunkt, soweit gesetzlich zulässig.

9.2 Der Kunde erhält an den speziell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein nicht ausschliessliches Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck.

9.3 Der Kunde ist berechtigt, für ihn bestimmte definitive Arbeitsergebnisse im Rahmen des vorgesehenen Zwecks erforderlichen Dritten, insbesondere Behörden, Banken, Versicherungen, Rechts- und Steuerberatern sowie Revisionsstellen, zugänglich zu machen.

9.4 Entwürfe, interne Arbeitspapiere, allgemeine Vorlagen, Berechnungstools, Methoden und Know-how dürfen ohne vorgängige Zustimmung von Treuhandpunkt nicht ausserhalb des vereinbarten Zwecks veröffentlicht, kommerziell verwertet oder an Dritte weitergegeben werden.

10. Honorar, Preise und Auslagen

10.1 Das Honorar richtet sich nach der individuellen VereTreuhandpunkt GmbH • Seeburgstrasse 39 • 6006 Luzern

inbarung, Offerte, Auftragsbestätigung, dem vereinbarten Paket- oder Fixpreis oder nach dem effektiven Zeitaufwand gemäss den jeweils geltenden Stundensätzen von Treuhandpunkt.

10.2 Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken und, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

10.3 Paket- und Richtpreise beruhen auf den bei Auftragserteilung bekannten Angaben und den für die betreffende Leistung genannten Voraussetzungen.

10.4 Zusatzaufwände können separat verrechnet werden.

Dazu gehören insbesondere Aufwände aufgrund von:

• ungeordneten, unvollständigen oder verspätet eingereichten Unterlagen;

• umfangreichen Wertschriftenverzeichnissen;

• mehreren Liegenschaften;

• effektiv abzurechnendem Liegenschaftsunterhalt;

• selbständiger Erwerbstätigkeit;

• komplexen Beteiligungs-, Eigentums- oder Gesellschaftsverhältnissen;

• besonderen Abklärungen mit Behörden oder Dritten;

• nachträglichen Änderungen;

• zusätzlichen, ursprünglich nicht vereinbarten Arbeiten;

• kurzfristig verlangten Arbeiten oder Expressaufträgen.

10.5 Treuhandpunkt hat Anspruch auf Ersatz notwendiger Auslagen und Drittkosten. Dazu gehören insbesondere Gebühren, Versandkosten sowie Kosten externer Fachpersonen, besonderer Software oder Abklärungen.

10.6 Kostenschätzungen und Richtpreise beruhen auf den zum Zeitpunkt ihrer Erstellung bekannten Umständen und stellen keine verbindliche Fixpreiszusage dar, sofern sie nicht ausdrücklich als Fixpreis bezeichnet wurden.

10.7 Treuhandpunkt kann angemessene Vorschüsse, Vorauszahlungen, Akontozahlungen oder Zwischenrechnungen verlangen.

11. Rechnungen, Mahnspesen und Inkasso

11.1 Rechnungen sind innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen, sofern auf der Rechnung oder in einer individuellen Vereinbarung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist.

11.2 Einwände gegen eine Rechnung sind innerhalb der Zahlungsfrist schriftlich oder in einer anderen nachweisbaren Textform und begründet mitzuteilen. Unbestrittene Rechnungspositionen bleiben fristgerecht zahlbar.

11.3 Nach Eintritt des Verzugs schuldet der Kunde einen Verzugszins von 5 % pro Jahr.

11.4 Bei Zahlungsverzug ist Treuhandpunkt berechtigt, für jede erforderliche Mahnung eine Mahngebühr von CHF

30.– zu verrechnen.

11.5 Wird die Forderung nach erfolgloser Mahnung zur weiteren Bearbeitung bzw. zum Inkasso übergeben oder werden weitergehende Inkassomassnahmen erforderlich, ist Treuhandpunkt berechtigt, eine Inkassogebühr von CHF 300.– zu verrechnen, soweit diese Gebühr nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen geschuldet und angemessen ist. Weitergehender nachgewiesener Verzugsschaden bleibt im gesetzlich zulässigen Umfang vorbehalten.

11.6 Treuhandpunkt kann bei Zahlungsverzug oder ausstehenden vereinbarten Vorschüssen die weitere Leistungserbringung nach vorgängiger Mitteilung bis zur vollständigen Zahlung sistieren. Gesetzlich zwingende Pflichten bleiben vorbehalten.

11.7 Sind mehrere Personen gemeinsam Auftraggeber, haften sie für Forderungen aus dem gemeinsamen Auftrag solidarisch, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

11.8 Zur Durchsetzung fälliger Honorar-, Auslagen- und Nebenforderungen darf Treuhandpunkt die hierfür erforderlichen Informationen im gesetzlich zulässigen Umfang gegenüber Rechtsvertretern, Inkassodienstleistern, Betreibungsämtern, Gerichten und anderen zuständigen Stellen offenlegen.

12. Beanstandungen und Haftung

12.1 Erkennbare Fehler oder Unklarheiten sind Treuhandpunkt nach ihrer Feststellung möglichst rasch, grundsätzlich spätestens innert 14 Tagen nach Erhalt des betreffenden Arbeitsergebnisses, mitzuteilen.

12.2 Die Beanstandung soll den betreffenden Sachverhalt und die beanstandeten Punkte nachvollziehbar bezeichnen. Treuhandpunkt ist Gelegenheit zu geben, berechtigte Beanstandungen innerhalb angemessener Frist zu prüfen und, soweit möglich und geschuldet, nachzubessern.

12.3 Das Unterlassen einer Beanstandung führt nicht zum Verlust zwingender gesetzlicher Rechte.

12.4 Treuhandpunkt haftet für Schäden nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen, soweit die Haftung nachfolgend wirksam beschränkt oder ausgeschlossen werden kann.

12.5 Die Haftung für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit wird nicht ausgeschlossen.

12.6 Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung von Treuhandpunkt für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

12.7 Treuhandpunkt haftet insbesondere nicht für Schäden und Nachteile, soweit diese auf unrichtigen, unvollständigen, missverständlichen oder verspätet zur Verfügung gestellten Informationen, Unterlagen, Instruktionen oder Freigaben des Kunden beruhen und Treuhandpunkt kein eigenes haftungsbegründendes Verschulden trifft.

12.8 Soweit gesetzlich zulässig, haftet Treuhandpunkt nicht für Schäden infolge von Ereignissen oder Störungen ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs, insbesondere bei Behörden, Banken, Post-, Telekommunikations-, Software-, Cloud-, Hosting- oder IT-Anbietern sowie anderen unabhängigen Dritten, sofern Treuhandpunkt kein haftungsbegründendes Verschulden trifft.

12.9 Soweit gesetzlich zulässig, wird die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und ausgebliebene Steuer- oder sonstige Einsparungen ausgeschlossen.

12.10 Soweit gesetzlich zulässig und soweit kein Fall von Absicht oder grober Fahrlässigkeit vorliegt, ist die Haftung von Treuhandpunkt auf das für den konkret schadenverursachenden Auftrag bezahlte Honorar begrenzt. Bei Dauermandaten beträgt die Haftungsobergrenze das für den betreffenden Auftrag während der zwölf Monate vor Eintritt des schadenbegründenden Ereignisses bezahlte Honorar.

12.11 Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben in jedem Fall vorbehalten.

13. Höhere Gewalt

13.1 Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, soweit diese auf Ereignisse ausserhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs zurückzuführen ist und deren Folgen trotz angemessener Massnahmen nicht verhindert werden konnten.

13.2 Dazu können insbesondere Naturereignisse, Epidemien oder Pandemien, Krieg, behördliche Massnahmen, Streiks, erhebliche Strom- oder Netzausfälle, Cyberangriffe sowie erhebliche Ausfälle von KommunikationsTreuhandpunkt GmbH • Seeburgstrasse 39 • 6006 Luzern

oder IT-Systemen gehören.

13.3 Die betroffene Partei informiert die andere Partei soweit möglich zeitnah über das Ereignis und dessen voraussichtliche Auswirkungen.

14. Beendigung des Auftrags

14.1 Ein Auftrag endet durch vollständige Erbringung der vereinbarten Leistungen, Ablauf einer vereinbarten Vertragsdauer oder durch Kündigung bzw. Widerruf.

14.2 Soweit auf das Vertragsverhältnis Auftragsrecht Anwendung findet, kann der Auftrag von beiden Parteien jederzeit nach Massgabe von Art. 404 OR widerrufen oder gekündigt werden.

14.3 Bei Beendigung des Auftrags sind sämtliche bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachten Leistungen sowie angefallene Auslagen und Drittkosten zu bezahlen.

14.4 Erfolgt die Beendigung eines dem Auftragsrecht unterstehenden Vertragsverhältnisses zur Unzeit, bleiben die gesetzlichen Schadenersatzansprüche gemäss Art.

404 Abs. 2 OR vorbehalten. Ein allfälliger Schadenersatz bestimmt sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen und entspricht nicht automatisch dem Honorar für eine ursprünglich vorgesehene Restlaufzeit.

14.5 Treuhandpunkt kann einen Auftrag insbesondere beenden, wenn:

der Kunde erforderliche Mitwirkung trotz Aufforderung nicht erbringt;

fällige Rechnungen oder verlangte Vorschüsse trotz Mahnung nicht bezahlt werden;

gesetzliche, regulatorische oder berufliche Pflichten einer weiteren Zusammenarbeit entgegenstehen;

erforderliche Identifikations- oder sonstige Nachweise nicht eingereicht werden;

das notwendige Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist;

der Kunde wesentliche unrichtige oder irreführende Angaben macht.

Die zwingenden gesetzlichen Vorgaben über die Beendigung des Auftrags bleiben vorbehalten.

14.6 Treuhandpunkt berücksichtigt bei der Beendigung eines Mandats im Rahmen des gesetzlich Gebotenen die berechtigten Interessen des Kunden, insbesondere soweit unmittelbar bevorstehende gesetzliche Fristen betroffen sind.

15. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen

15.1 Treuhandpunkt bewahrt geschäftsrelevante Unterlagen und Aufzeichnungen während der jeweils anwendbaren gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auf.

15.2 Nach Beendigung des Auftrags kann Treuhandpunkt den Kunden auffordern, zur Herausgabe bestimmte Unterlagen entgegenzunehmen oder einen geeigneten Übermittlungsweg anzugeben.

15.3 Der Kunde ist für die eigene Aufbewahrung der ihm übergebenen Unterlagen und Arbeitsergebnisse sowie für angemessene Sicherungskopien verantwortlich.

15.4 Vom Kunden überlassene Originalunterlagen werden nach Abschluss der Bearbeitung grundsätzlich zurückgegeben oder nach entsprechender Vereinbarung weiter aufbewahrt.

15.5 Soweit gesetzlich zulässig, kann Treuhandpunkt wegen fälliger Forderungen ein bestehendes Zurückbehaltungsrecht an Unterlagen und Arbeitsergebnissen geltend machen.

15.6 Das Zurückbehaltungsrecht gilt nicht, soweit die Herausgabe gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist oder die Zurückbehaltung im konkreten Fall unzulässig wäre.

Insbesondere werden Originalunterlagen, die der Kunde

zur Erfüllung zwingender steuer-, sozialversicherungs-, handels- oder sonstiger gesetzlicher Pflichten benötigt, nicht entgegen zwingenden gesetzlichen Herausgabepflichten zurückbehalten.

15.7 Ausserordentlicher Aufwand für Aufbereitung, Archivierung, Wiederbeschaffung oder besondere Formen der Herausgabe kann nach vorgängiger Information separat verrechnet werden.

16. Kommunikation und Zustellungen

16.1 Der Kunde stellt sicher, dass Treuhandpunkt jederzeit über seine aktuellen Post-, E-Mail- und sonstigen vereinbarten Kontaktdaten verfügt.

16.2 Mitteilungen von Treuhandpunkt können an die zuletzt bekannt gegebene Post- oder E-Mail-Adresse oder über einen vereinbarten elektronischen Kommunikationskanal erfolgen.

16.3 Bei elektronischer Kommunikation darf Treuhandpunkt grundsätzlich davon ausgehen, dass eine an die zuletzt bekannt gegebene Adresse versandte Nachricht den vorgesehenen Empfänger erreicht, sofern Treuhandpunkt keine Unzustellbarkeitsmeldung oder andere konkrete Hinweise auf eine fehlgeschlagene Übermittlung erhält.

16.4 Zwingende gesetzliche Form- und Zustellungsvorschriften bleiben vorbehalten.

17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

17.1 Sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Treuhandpunkt und dem Kunden unterstehen schweizerischem Recht.

17.2 Für Streitigkeiten mit Kunden, die als Konsumenten im Sinne der anwendbaren schweizerischen Bestimmungen handeln, gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände.

17.3 Im Übrigen ist, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, ausschliesslicher Gerichtsstand Luzern, Schweiz.

17.4 Treuhandpunkt ist berechtigt, Ansprüche zusätzlich am Wohnsitz oder Sitz des Kunden oder an einem anderen gesetzlich zuständigen Gericht geltend zu machen.

18. Teilunwirksamkeit

18.1 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon grundsätzlich unberührt.

18.2 Anstelle einer unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung gelten die anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Soweit rechtlich zulässig, soll eine Regelung Anwendung finden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

Stand: 1. Oktober 2026